Profession
in sicheren Händen

Gemeinsam stark in der Osteopathie.



1. Warum heißt Osteopathie Osteopathie?



Der Begriff der Osteopathie basiert auf den Erfahrungen des Gründervaters Andrew T. Still, der erkannte, dass die Funktionsstörungen des Knochens (Osteon) Ursache für die Entstehung von Krankheiten (Pathos /Pathologien) war.

In seiner Diagnose erfasste er die Interaktion zwischen Form und Funktion des Knochens und der damit verbundenen Gewebe.

Er erzielte signifikante Erfolge (Verbesserungs-/Heilungspotenzial/Stärkung der körpereigenen Abwehrkräfte) durch die überwiegend manuelle und medikamentenfreie Behandlung des Knochensystems und strebte damit die arterielle Versorgung aller Gewebe im Körper als übergeordnetes Ziel an.

Die zentrale Rolle des Knochens /-gewebes ist heute über die Funktion als Stützapparat hinaus mittlerweile für Blutbildung, Immunabwehr, Hormonhaushalt, etc. wissenschaftlich belegt.

Die Osteopathie basiert auf der Grundannahme, dass der Körper bei freier Beweglichkeit aller Körperstrukturen und damit ermöglichter freier arterieller Versorgung über einen selbstregulierenden Gesundheitsmechanismus (Potential) verfügt, der aus eigener innerer Kraft Krankheiten erkennen und eliminieren kann.

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2. Was ist das Besondere an Osteopathie?



  • Osteopathie betrachtet den Patienten ganzheitlich.
  • Sie hat eine eigene, weitergehende osteopathische Diagnostik und behandelt
    im Primärkontakt.
  • Diese geht der Ursache für eine gesundheitliche Störung auf den Grund, behandelt nicht (nur) die Symptome.
  • Diagnose (sogenanntes Palpationsverfahren/Tasten) und Behandlung erfolgen ausschließlich mit den Händen (in jahrelanger Ausbildung geschultes Tastvermögen, spezielle Handriffe und Techniken, Impulse).
  • Osteopathie ist patientenzentrierte Zuwendungsmedizin – eine Behandlung dauert mindestens 45 Minuten.
    Während der Behandlung erfolgt eine regelmäßige Überprüfung/Neubefundung und erforderlichenfalls Anpassung.
  • Sie ist medikamentenfrei und nichtinvasiv.
  • Durch die osteopathische Behandlung werden körpereigene Selbstheilungsprozesse in Gang gesetzt.

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3. Wer sucht den Osteopathen auf?


  • 2017 haben rund 6 Millionen Patienten osteopathische Behandlungen in Anspruch genommen - Tendenz steigend.
  • Die Patienten verteilen sich auf alle Altersklassen, von Säuglingen bis zu Hochbetagten.
  • Rund 60 Prozent der Patienten haben Beschwerden im muskuloskelettalen Bereich, ca. 16 Prozent haben neurologische Probleme.
  • 80 Prozent der Patienten haben in der Regel vorher schon Ärzte konsultiert.
  • Das hohe Vertrauen, dass die Osteopathie genießt, spiegelt sich auch darin wider, dass fast 70 Prozent der Patienten auf Empfehlung von Freunden und Bekannten zum Osteopathen kommen und weitere rund 16 Prozent auf ärztliche Empfehlung.

Quelle: Deutsches Institut für Gesundheitsforschung

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4. Wie wird ein Osteopath ausgebildet?



Mittlerweile gibt es bundesweit 7 hochschulische Angebote, die Osteopathie-Studiengänge (8 Semester Bachelor- und weitere 4 Semester Master) anbieten.

Ähnlich umfassend wie ein Medizinstudium liegen die Schwerpunkte auf:
  • Anatomie
  • Physiologie
  • Osteopathische Prinzipien, osteopathische Befundung (Parietal, Viszeral und Craniosakral)
  • Dysfunktionen und Anpassungen
  • Sozialkommunikative Kompetenz
  • Palpation in der Untersuchung und Behandlung
  • Gesundheitswesen, Gesundheitswissenschaften
  • Symptome und Aktivität des Gewebes, Kontraindikationen
  • Wechselwirkungen im therapeutischen Prozess
  • Vertiefende Physiologie, Pathophysiologie in der Neurologie, Orthopädie, Urogenitaltrakt, Innere Medizin, Pädiatrie, Psychiatrie und Differentialdiagnostik
  • Wissenschaftliche Methodenkompetenz 
Quelle: Curriculum Studiengang Osteopathie Hochschule Fresenius

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5. Welche Wirkungsnachweise gibt es?
Wie ist der Stand der Forschung?



Der Vorstand und der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer haben 2009 eine wissenschaftliche Bewertung vorgenommen. Bereits seinerzeit heißt es, „dass für einige Bereiche der osteopathischen Befunderhebung und Therapie sowie bestimmter Techniken bereits eine relevante Zahl wissenschaftlicher Arbeiten vorliegt.

Es wird auf 62 als thematisch relevant bezeichnete Einträge in der Datenbank Medline verwiesen, „welche also tatsächlich die Wirksamkeit osteopathischer Behandlungsformen thematisieren. Verschiedene dieser Studien und Metaanalysen belegen die Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen bei einer Reihe unterschiedlicher Gesundheitsstörungen.“

Ferner stellt die Bundesärztekammer fest, dass „in den letzten Jahren eine deutliche Intensivierung der klinischen Forschung nach allgemein üblichen Standards zu verzeichnen gewesen“ sei.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl weiterer Studien, die die Wirksamkeit der Osteopathie belegen. Federführend in der osteopathischen Forschung ist die Akademie für Osteopathie (AFO), die gegenwärtig 174 wissenschaftliche Studien gelistet hat. Die EFFO bündelt Forschungsaktivitäten auf europäischer Ebene.

Quellen: Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren, Bundesärztekammer, AFO

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6. Wieviele Krankenkassen bezuschussen Osteopathie und wie sind die Erfahrungen?



Seit 2011 erstatten annähernd 100 gesetzliche Krankenkassen Osteopathie als Satzungsleistung anteilig. Die Osteopathie hat sich somit, ohne eine Regelleistung zu sein, gut auf dem zweiten Gesundheitsmarkt etabliert und kann von gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. Da die Satzungsleistungen von der jeweiligen Krankenkasse eigenständig festgelegt werden, sind die Zuschüsse höchst unterschiedlich und stellen nicht selten einen Anreiz bei der Wahl der Kasse dar. Die höchsten Erstattungen liegen bei ca. 500€/jährlich (BKK ProVita).

Im Jahre 2013 gab es eine Erhebung des NDR, der zufolge die Krankenkassen bereits damals rund 110 Millionen Euro für osteopathische Behandlungen aufgewendet haben. Für 2014 ging man von 130 Millionen Euro aus.

2016 Hat die BKK Advita eine Langzeitauswertung über einen 4-Jahreszeitraum veröffentlicht.

Diese hat die Wirksamkeit der Osteopathie eindrucksvoll unter Beweis gestellt. So bei Osteopathiepatienten die Kosten für Arztbesuche, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte sowie Heil und Hilfsmittel um 15 Prozent.

Quellen: NDR, BKK Advita

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7. Wie ist die Rechtslage und wer bietet Osteopathie an?



Gemäß Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13) ist Osteopathie Heilkunde und darf deshalb nur von Ärzten und Heilpraktikern rechtssicher praktiziert werden.
 
Der nicht-ärztliche Osteopath muss Heilpraktiker sein und sich als Heilpraktiker bezeichnen
(Durchführungsverordnung zum HP Gesetz, § 3).
 
Der Osteopath/osteopathischer Arzt darf sich nicht als Osteopath bezeichnen
(Heilmittelwerbegesetz, § 3 Nr. 3).
 
Gegenwärtig bieten Ärzte und Heilpraktiker (ohne Notwendigkeit einer geregelten Osteopathieausbildung) sowie Physiotherapeuten mit Osteopathieausbildung, grundständig ausgebildete Osteopathen (ohne anderen Grundberuf) und studierte Osteopathen (ohne anderen Grundberuf) Osteopathie an. Zur legalen Ausübung benötigen die drei Letztgenannten eine Heilpraktikererlaubnis, faktisch wird dies aber nicht in allen Bundesländern überprüft, auch diverse Kassen erstatten unabhängig von Qualifikation und Heilpraktikerzulassung.

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8. Worin besteht das Problem?
Warum ein Berufsgesetz?



  • Die Heilpraktikererlaubnis gewährleistet keine Qualifikation des Osteopathen.
  • Es gibt keine bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Qualitätsstandards. Das führt zu Rechtsunsicherheit bei Osteopathen, fehlender Patientensicherheit und mangelnder Transparenz für Patienten.
  • Die osteopathische Qualifikation und zu erwartende Qualität der Behandlung ist für Patienten durch das Provisorium Heilpraktiker nicht ersichtlich.
  • Durch die zunehmende Zahl von osteopathischen Behandlungen bei gleichzeitig ungeregelter Ausbildung und Qualifikation steigt das Risiko für Behandlungsfehler.
  • Die Handhabung der Osteopathie für und durch Krankenkassen ist völlig unklar und uneinheitlich. Zur Sicherstellung einer Mindestqualifikation und für die Bezuschussungsfähigkeit als freiwillige Satzungsleitung orientiert sich das Gros der Kassen derzeit noch an Therapeutenlisten etablierter Osteopathieverbände. Dies wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, zumal die Mitgliedschaft dort rein freiwillig ist. Einige, wenige Kassen verlangen von Physiotherapeuten, die Osteopathie abrechnen wollen, gar die Kassenzulassung, was jedoch im Widerspruch zur Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf und der gelebten Rechtspraxis der meisten Bundesländer und dortiger Gesundheitsämter steht.
    Zudem sollte sichergestellt sein, dass die Mittel der GKV-Beitragszahler für qualitätsgesicherte Behandlungen verausgabt wird.



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9. Was sagen die Hochschulen?



  • Erste Hochschulen haben sich positioniert und machen deutlich, dass der Studienabschluss berufsqualifizierend sein muss.
  • Es soll bundeseinheitliche Curricula/Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien geben.
  • Die Notwendigkeit des Sonderwegs der Heilpraktikerprüfung wird nicht gesehen, da dieser keine Qualitätssicherung für die Osteopathie darstellt.

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10. Was sagen die Patienten?



  • Die Bürgerinitiative Gesundheit (BIG e.V.) hat 2016 zur Sicherstellung der Patientensicherheit und Qualitätssicherung ein Berufsgesetz gefordert
  • Die Patientenbeauftrage im Kuratorium des Verbands der Osteopathen fordert Transparenz für Patientinnen und Patienten, sodass diese die Qualifikation eines Osteopathen erkennen können. Die Berufsbezeichnung soll legalisiert und an Mindeststandards in der Ausbildung gebunden sein.

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11. Welche Lösungswege wurden bereits erörtert?



  • Die Lösung „Heilpraktiker“ ist ein juristisches Provisorium. In der Praxis zeigt sich, dass für Patienten nicht ersichtlich ist, über welche Qualifikation der Heilpraktiker verfügt. Unter dem Deckmantel der Heilpraktikerzulassung können auch gänzlich unerfahrene Therapeuten Osteopathie anbieten. Bei dieser Lösung ist die Patientensicherheit gefährdet.
  • Die Überlegung, die Osteopathie in die Physiotherapieausbildung zu integrieren, hat der Deutsche Bundestag zuletzt im Oktober 2016 verworfen. Zum Einen ist das deutsche Gesundheitssystem auf eine Stärkung der Physiotherapie und möglichst viele gut ausgebildete echte Physiotherapeuten angewiesen.
    Zum Anderen ist Osteopathie eine eigene Disziplin, die nicht in einer anderen Ausbildung untergebracht bzw. integriert werden kann.

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12. Welche Lösung funktioniert?



 
Einzig ein Berufsgesetz für die Osteopathie kann die bestehenden Probleme dauerhaft lösen. Dieses muss Folgendes beinhalten:

1. Ein bundeseinheitliches Curriculum/definierte Ausbildungsinhalte
Hochschulische und staatlich akkreditierte Curricula gibt es bereits in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen.
Diese könnten somit Grundlage für die Mindeststandards der Ausbildung sein.
 
2. Eine bundeseinheitliche berufsqualifizierende Prüfung
Prüfungsinhalte/klinische Prüfung orientieren sich am bestehenden hohen Standard ggf. ergänzt durch Gesundheitsamt/Element analog der HP-Prüfung. Die Prüfung qualifiziert zur Berufsausübung.
 
3. Eine Legalisierung der Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin
Wer an einem Ausbildungsinstitut gemäß 1. sein Studium/seine Ausbildung absolviert und eine Prüfung gemäß 2. besteht, soll die Berufsbezeichnung Osteopath/Osteopathin führen dürfen. Damit wird Patientensicherheit und Transparenz durch Differenzierbarkeit zu weniger qualifizierten Therapeuten ermöglicht.
 
4. Übergangsregelungen für heutige Osteopathen
Für hochqualifizierte, bereits praktizierende Osteopathen wird eine Übergangs- und Anerkennungsregelung geschaffen.
 
5. Einen geregelten Direktzugang
Der Osteopath/die Osteopathin arbeitet im Direktzugang. Bei diesem wird es sich, anders als beim Arzt, um einen auf den Tätigkeitsbereich des Osteopathen beschränkten, d.h. geregelten Direktzugang handeln. Die gute interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen bleibt davon unberührt.
 

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